Förderungsmöglichkeiten
Förderungsmöglichkeiten für NRW:
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige mit Wohnsitz in NRW:
- Im individuellen Zugang können Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.0000,- Euro max. 40.000,- Euro bei Einzelveranlagung und 40.000,- Euro max. 80.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung jährlich einen Bildungsscheck erhalten.
- Auch Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, von einem Bildungsscheck zu profitieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wie wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 EUR gefördert werden.
Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
Weitere Infos finden Sie unter: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Beratungsstellen finden Sie hier.