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Die Grundregel, Ethik- und Gendererklärung der Integrativen Therapie


Therapien laufen nach bestimmten Prinzipien und Regeln ab. Schon Freud formulierte eine „psychoanalytische Grundregel“ für die Behandlung, und viele Richtungen der Therapie sind diesem Beispiel gefolgt. Regeln sollen Sicherheit, Transparenz und Vertrauen bieten und die wichtigsten Eckpunkte der therapeutischen Zusammenarbeit gewährleisten. In der nachstehenden „Integrativen Grundregel“ kommen die wesentlichen Hintergrundstheorien des Integrativen Verfahrens zum Tragen.

Gender- und Antidiskriminierungserklärung der „Europäischen Akademie für psychosoziale Gesundheit“
(EAG/FPI) 2006, Hückeswagen

EAG/FPI sind von ihren Grundwerten einer ko-respondierenden, konvivialen Kultur und der Gewährleistung von Menschenwürde und Menschenrechten in allen Bereichen verpflichtet und vertreten spezifisch das Konzept der „Gerechtigkeit in der Therapie“, Integrative Therapie als „just therapy“. Deshalb sind Gendergerechtigkeit und Antidiskriminierung für sie zentrale Anliegen ihresEngagements. In ihrer europaweiten Arbeit ist deshalb das Eintreten für „gerechte Verhältnisse“ in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens und gegen Phänomene der Diskriminierung, was Gender, Alter, Ethnie, Kultur- und Religionszugehörigkeit anbetrifft, grundlegend (vgl. Vertrag von Amsterdam 2. 10. 1997, EU-Gleichbehandlungs-Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG, 2002) und integraler Teilihres ethiktheoretischen, bildungspolitischen und gesellschaftspolitischen Selbstverständnisses – ausgerichtet an ihren wichtigen Referenztheoretikerinnen (Hannah Arendt, Pierre Bourdieu, Michel Foucault, Emmanuel Levinas, Gabriel Marcel, Paul Ricoeur).

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  Sonntag, 1. August 2010
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